Stand: 29. September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verträge über Fleisch und sonstige Waren zwischen Meat & Mind, Inhaberin Claudia Franke, Alfred-Junge-Straße 9, 06667 Weißenfels, Deutschland, Telefon 0179 6882397, E-Mail info@meatandmind.de (nachfolgend „Meat & Mind“) und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Hotels, Restaurants, Cateringbetriebe und andere professionelle Küchen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Meat & Mind ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. B2B-Zugang und Vertretungsberechtigung

(1) Die Nutzung des geschützten Bestellbereichs setzt eine Prüfung und Freischaltung des Betriebs voraus. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Ergänzend gelten die auf der Website veröffentlichten B2B-Vertragsbedingungen.

(2) Der Kunde bestätigt, bei jeder Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Bestellende Personen sichern zu, für den angegebenen Betrieb vertretungs- oder bestellberechtigt zu sein.

3. Angebote und Vertragsschluss

(1) Produktdarstellungen, Sortimentsübersichten und Preisangaben auf der Website sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Meat & Mind in Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

(3) Bei individuell per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg abgestimmten Aufträgen kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich sind die bestätigten Waren, Mengen, Preise, Lieferbedingungen und Termine.

(4) Meat & Mind kann eine Bestellung ablehnen, insbesondere wenn die Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen ist, Liefermöglichkeiten fehlen, Zahlungsrisiken bestehen oder die Ware nicht verfügbar ist.

4. Warenbeschaffenheit, Gewichte und Produktinformationen

(1) Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Produktbeschreibung und den bereitgestellten Kennzeichnungs- und Chargenangaben. Bilder dienen der Veranschaulichung.

(2) Fleisch ist ein Naturprodukt. Handelsübliche Abweichungen in Form, Zuschnitt, Farbe und Gewicht, die die gewöhnliche oder vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Wird ein Artikel mit Circa-Gewicht angeboten, wird grundsätzlich das tatsächlich gelieferte und ausgewiesene Nettogewicht berechnet.

(3) Herkunfts-, Allergen-, Haltbarkeits-, Lagerungs- und Zubereitungsangaben auf Ware, Etikett oder Begleitunterlagen sind vom Kunden zu beachten und dürfen nicht unzulässig verändert oder entfernt werden.

5. Preise und Zahlung

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Lieferung, Versand, Verpackung oder sonstige vereinbarte Zusatzleistungen werden im Angebot, im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

(2) Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angezeigten oder individuell bestätigten Preise. Preisänderungen wirken nur für künftige Bestellungen.

(3) Die verfügbaren Zahlungsarten – insbesondere Rechnung oder Onlinezahlung – werden für den jeweiligen Auftrag angezeigt oder vereinbart. Meat & Mind kann einzelne Zahlungsarten von einer Bonitäts- oder Risikoprüfung abhängig machen und für Erstbestellungen oder bei sachlichem Grund Vorauszahlung verlangen.

(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar; fehlt eine Fristangabe, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Pauschale für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

6. Lieferung, Termine und Annahme

(1) Liefergebiet, Lieferart, Lieferadresse, Lieferkosten und voraussichtlicher Liefertermin werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferung während des vereinbarten Zeitfensters von einer empfangsberechtigten Person übernommen und unverzüglich sachgerecht eingelagert werden kann. Er hat Zufahrt, Entladung und Übergabe im zumutbaren Umfang zu ermöglichen.

(3) Scheitert oder verzögert sich die Übergabe aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann Meat & Mind die dadurch entstehenden nachgewiesenen Mehrkosten verlangen. Gesetzliche Rechte wegen Annahmeverzugs bleiben unberührt. Nicht mehr verkehrsfähige Lebensmittel werden nicht erneut ausgeliefert.

(4) Angemessene Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden nutzbar und zumutbar sind und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursachen.

7. Gefahrübergang und Kühlkette

(1) Bei einer vereinbarten Anlieferung an den Betrieb des Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort versandt und ist keine Anlieferung bis zu diesem Ort geschuldet, gilt der gesetzliche Gefahrübergang beim Versendungskauf.

(2) Bis zum Gefahrübergang sorgt Meat & Mind im eigenen Verantwortungsbereich für die Einhaltung der gesetzlichen und produktspezifischen Transport- und Temperaturanforderungen. Ab Gefahrübergang ist der Kunde für unverzügliche Übernahme, geeignete Lagerung, die weitere Kühlkette, Hygiene, Zubereitung und Verwendung innerhalb der angegebenen Haltbarkeit verantwortlich.

8. Untersuchung, Beanstandungen und Mängelrechte

(1) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB. Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich auf Identität, Menge, erkennbare Schäden, Verpackungszustand, Kennzeichnung und – soweit produktspezifisch erforderlich – Übergabetemperatur zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Zur schnellen Klärung bitten wir möglichst um eine Mitteilung in Textform mit Artikel, Charge, Lieferdatum und Art der Beanstandung; eine rechtzeitige mündliche Rüge bleibt wirksam.

(2) Kunden, auf die § 377 HGB nicht anwendbar ist, werden ebenfalls um eine unverzügliche Prüfung und Mitteilung gebeten; ihre gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine verspätete Mitteilung nur eingeschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Beanstandete Ware ist sachgerecht und getrennt zu lagern, darf nicht weiterverarbeitet oder weitergegeben werden und ist bis zur Abstimmung für eine Prüfung bereitzuhalten, soweit dies hygienerechtlich vertretbar ist. Notwendige Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit haben Vorrang.

(4) Bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden. Nacherfüllung und weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; die Besonderheiten verderblicher Ware sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

9. Rückverfolgbarkeit, Produktsicherheit und Rückruf

(1) Beide Parteien erfüllen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die lebensmittelrechtlichen Pflichten, insbesondere zu Hygiene, Kühlkette, Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheit.

(2) Der Kunde bewahrt die für die Rückverfolgbarkeit erforderlichen Waren-, Chargen-, Liefer- und Abnehmerinformationen nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen auf. Bei einer Sicherheitswarnung, Rücknahme oder einem Rückruf informiert er Meat & Mind unverzüglich, sperrt betroffene Ware und befolgt angemessene Anweisungen zur Sicherung, Rückgabe oder Vernichtung.

(3) Erfährt eine Partei von Umständen, die auf ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit hindeuten, unterrichtet sie die andere Partei unverzüglich. Gesetzliche Melde- und Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden bleiben unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Meat & Mind.

(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten, verbrauchen und weiterveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Meat & Mind ab; Meat & Mind nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(3) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als 10 Prozent, gibt Meat & Mind auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

11. Stornierung und Rücknahme mangelfreier Ware

(1) Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.

(2) Eine Stornierung nach Vertragsschluss oder Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der Zustimmung von Meat & Mind in Textform. Bei frischer, gekühlter, tiefgekühlter, kundenspezifisch beschaffter oder zugeschnittener Ware kann eine Stornierung ausgeschlossen sein, sobald Beschaffung, Kommissionierung oder Bearbeitung begonnen hat. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

12. Lieferhindernisse und höhere Gewalt

(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Meat & Mind, insbesondere behördliche Maßnahmen, Tierseuchen, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Energieausfälle, Arbeitskämpfe, Naturereignisse oder Ausfälle von Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Beschaffung, verlängern vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer und im Umfang der Störung, soweit Meat & Mind das Ereignis nicht zu vertreten hat.

(2) Meat & Mind informiert den Kunden unverzüglich über ein wesentliches Lieferhindernis. Wird die Leistung dauerhaft unmöglich oder ist das Festhalten am Vertrag nach angemessener Frist nicht zumutbar, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

13. Haftung

(1) Meat & Mind haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Meat & Mind.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für Zahlungen ist Weißenfels. Der Erfüllungsort für Lieferungen richtet sich nach der jeweiligen Liefervereinbarung.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Weißenfels. Meat & Mind bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.